Für medizinische Notfälle während eines Auslandsaufenthalts ist die Auslandskrankenversicherung die optimale Lösung. Sie deckt nicht nur die Kosten für die Behandlung ab, sondern übernimmt auch die Aufwendungen für einen eventuellen Rücktransport, die sonst selbst getragen werden müssten.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die ab einem Jahr Aufenthalt greift, bietet die Reisekrankenversicherung Schutz bei Reisen von unter einem Jahr.
Die Reiserücktrittskostenversicherung deckt die Stornogebühren des Reiseveranstalters ab, die normalerweise bei einer eigenen Stornierung oder unvorhergesehenen Umständen wie Krankheit anfallen würden.
Die Reiseabbruchversicherung ähnelt der Reiserücktrittskostenversicherung, übernimmt jedoch nur die Stornokosten des Reiseveranstalters bei dringenden Abbruchgründen. Ein spontaner Abbruch aus Laune heraus wird nicht berücksichtigt.
Im Falle eines Unfalls, bei dem eine andere Person oder deren Eigentum geschädigt wird, unterstützt dich die Reisehaftpflichtversicherung bei der Schadensregulierung.
Die Reiseunfallversicherung deckt alle Kosten bei schweren Verletzungen mit dauerhaften körperlichen Schäden ab, die während des Urlaubs auftreten.
Bei Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks übernimmt die Reisegepäckversicherung die entstehenden Kosten bis zu einer festgelegten Summe.
Die Reiserechtsschutzversicherung bietet Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland. Sie deckt Prozesskosten und Gebühren, die unter anderem aus Straf-, Schadenersatz- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bestehen, ab.
Bei Unfällen im Ausland bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung. Sie übernimmt Aufgaben wie Informationsbeschaffung, Organisation von Rückreisen, Krankenbesuchen und mehr, um dir in dieser Situation zur Seite zu stehen.
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